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Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt – See-ArbZNV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2013, 2797)


Name des Schiffes: Flagge: IMO-Nr. (falls vorhanden) Letzte Aktualisierung der Übersicht: ( ) von ( ) Seiten

Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung:
3Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.

3
4Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:

4
5Sonstige Bestimmungen:

Dienstliche Stellung/Rang Tägliche Regelarbeitszeit auf See Tägliche Regelarbeitszeit im Hafen Bemerkungen Tägliche Gesamtarbeitszeit/
Gesamtruhezeit
(Std.)
Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)
Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)3
Auf See Im Hafen

5
6Unterschrift des Kapitäns:
7_______________________

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Geändert durch Art. 11 Abs. 46 G v. 18.7.2017 I 2745
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25